„Im Kirchenvorstand wirken Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen.“ Kirchenverfassung Art. 21
Für den Kirchenvorstand von St. Matthäus bedeutet das:
Der Kirchenvorstand
- entscheidet über Zeit und Form der Gottesdienste,
- trägt Mitverantwortung für die Vermittlung des christlichen Glaubens, wie im Kindergottesdienst, der Konfirmanden- und Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung und den beiden Kindertagesstätten „Die Buntstifte“ und „Meisenbachstraße“,
- sieht seelsorgerliche, diakonische und missionarische Aufgaben (teilweise in Zusammenarbeit mit dem Diakonieverein),
- verantwortet die Personalentscheidungen in der Kirchengemeinde und den Kindertagesstätten (einschließlich der Besetzung der Pfarrstellen),
- beschließt über den Haushalt und die Verwendung der finanziellen Mittel (das Haushaltsvolumen beträgt jährlich ca. 1,5 Millionen Euro) und
- entscheidet über die Instandhaltung und Nutzung von Kirche und Gebäuden.