„Im Kirchenvorstand wirken Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen.“ Kirchenverfassung Art. 21
Für den Kirchenvorstand von St. Matthäus bedeutet das:
Der Kirchenvorstand
- entscheidet über Zeit und Form der Gottesdienste,
- trägt Mitverantwortung für die Vermittlung des christlichen Glaubens, wie im Kindergottesdienst, der Konfirmanden- und Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung und den beiden Kindertagesstätten „Die Buntstifte“ und „Meisenbachstraße“,
- sieht seelsorgerliche, diakonische und missionarische Aufgaben (teilweise in Zusammenarbeit mit dem Diakonieverein),
- verantwortet die Personalentscheidungen in der Kirchengemeinde und den Kindertagesstätten (einschließlich der Besetzung der Pfarrstellen),
- beschließt über den Haushalt und die Verwendung der finanziellen Mittel (das Haushaltsvolumen beträgt jährlich ca. 1,5 Millionen Euro) und
- entscheidet über die Instandhaltung und Nutzung von Kirche und Gebäuden.
Sitzungstermine
Die Sitzungen des Kirchenvorstands sind öffentlich, wenn nicht in besonderen Fällen etwas anderes angegeben ist. Sie finden in der Cafeteria im Gemeindehaus statt, Beginn jeweils 19.30 Uhr.
Der nächste Termin: